Prozesskostenrechner

Unser Prozesskostenrechner ermöglicht Ihnen die unverbindliche Berechnung Ihres Prozesskostenrisikos.
Geben Sie dazu Streitwert in EUR ein, markieren Sie die Beteiligung eines Anwalts auf der Kläger- und/oder Beklagtenseite und vermerken Sie – sofern Sie dies wissen – die möglichen Kosten der Beweiserhebung z.B. durch ein Gutachten

Wir weisen darauf hin, dass diese Berechnung nur pauschal ist und nur für zivilrechtliche Angelegenheiten außerhalb des Arbeitsrechts gilt. Die Gebühren berechnen sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es gibt viele Sonderfälle, so dass dieser Prozesskostenrechner keine verbindliche Angabe geben kann, sondern nur eine Hilfestellung ist.

Für verbindliche Angaben wenden Sie sich bitte direkt an uns.


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